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Versicherungen im Erbfall Drucken E-Mail
Durch die Übernahme von Versicherungen des Verstorbenen kann man im Erbfall oft bares Geld sparen. Zunächst ist wichtig, die Versicherer zu informieren, die durch den Tod des Erblassers zur Leistung verpflichtet sind – sofern vorhanden die Sterbegeldversicherung und die Lebensversicherung. Der Bezugsberechtigte der Lebensversicherung hat einen direkten Anspruch auf Zahlung der Todesfallleistung, den er umgehend geltend machen sollte.

Personenbezogene Versicherungen wie Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder Unfallversicherung enden im Todesfall. Bei Sachversicherungen ist das anders: Behält der Erbe etwa das Auto des Verstorbenen, kann er die bestehende Kfz-Police auf den eigenen Namen fortführen, in der Regel zu den gleichen Konditionen wie der Erblasser. Hatte der eine günstigere Schadenfreiheitsklasse, profitiert der Erbe.

Wenn er die Wohnung des Verstorbenen übernimmt, kann er die alte Hausratversicherung übernehmen. Es kann sinnvoll sein, den eigenen Vertrag aufzulösen und den geerbten zu übernehmen, denn anders als in manchen Neuverträgen werden in älteren Policen zum gleichen Preis manchmal mehr Risiken abgedeckt, so zum Beispiel Fahrraddiebstahl.

Die Wohngebäudeversicherung für das vererbte Haus bleibt bis zur Fälligkeit des nächsten Beitrages bestehen. Die Erben können sie nach dem Eintrag ins Grundbuch zwar kündigen, doch auch hier sollte man prüfen, ob die alten Bedingungen zu vergleichbaren Kosten bei einem Neuvertrag überhaupt zu haben sind.

Auch in der Verkehrsrechtsschutz kann die Übernahme eines Altvertrages lohnen. Gilt der Schutz für ein bestimmtes Fahrzeug, kann der Erbe die Police fortführen und wird mit der Zahlung des nächsten Beitrages automatisch neuer Versicherungsnehmer.
 
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